10.05.2012 – „Sternenkinder“ erhalten einen Rechtsstatus – J. Arnold: „Bei RuheForst hatten sie ihn aber schon immer“

10. Mai 2012 – 

Regenbogenbiotop 1 in Das Bundeskabinett in Berlin hat am Mittwoch, den 9. Mai, einen neuen Rechtsstatus für sogenannte „Sternenkinder” beschlossen. Der Tod eines ungeborenen oder unmittelbar nach der Geburt verstorbenen Kindes, eines „Sternenkindes”, bedeutet für die Eltern immer großen Schmerz und tiefe Trauer. Nach der bislang gültigen Rechtslage wurde den Eltern dieser „stillgeborenen” Kinder, da sie nicht bestattungspflichtig waren, häufig die Möglichkeit genommen, sich würdevoll zu verabschieden. Auf den RuheForst-Waldfriedhöfen hatte man sich den Sorgen und Nöten dieser Eltern mit der Einrichtung der so genannten RegenbogenBiotope seit jeher in besonderer Weise angenommen. Man wollte damit einen kleinen Beitrag zur Trauerbewältigung leisten und darüber hinaus Orte schaffen, die Raum bieten für einen würdevollen Abschied.

Ein betroffenes Elternpaar, das gleich drei Mal vom Tod eines „Sternenkindes” betroffen war, hatte im Jahr 2009 eine Petition beim Bundestag eingebracht, um die bisherige Rechtspraxis zu ändern. Über 40.000 Unterschriften hatten sie für ihre Forderung gesammelt, um alle tot geborenen Kinder unabhängig von ihrem Geburtsgewicht in die Personenstandsregister eintragen zu lassen. Und im Juni 2011 hatte der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen, die Forderung der Eltern zur Berücksichtigung zu überweisen.

Nun hat das Bundeskabinett einen entsprechenden Beschluss gefasst. Damit erhalten die Eltern dieser so genannten „Sternenkinder” die Möglichkeit, diese ins Personenstandsregister einzutragen. Bislang galten solche tot geborenen Kinder mit einem Gewicht von unter 500 g als Fehlgeburt und wurden daher personenstandrechtlich nicht erfasst. Schätzungen zufolge gibt es in der Bundesrepublik in jedem Jahr etwa 1500 solcher „Sternenkinder”, die bislang nicht bestattungspflichtig waren und für die einige Friedhöfe überdies ein angemessenes  Begräbnis verweigerten.

Wie der Geschäftsführer der RuheForst GmbH, Jost Arnold, betont, hatte man sich bei RuheForst den Sorgen und Nöten der Eltern dieser „Sternenkinder” aber schon immer angenommen und auf vielen RuheForst-Friedhöfen eigene Grabstellen für diese stillgeborenen Kinder eingerichtet, die so genannten RegenbogenBiotope, und die Bestattung sogar grundsätzlich kostenfrei durchgeführt. Die am 9. Mai vom Bundeskabinett beschlossene neue Rechtspraxis bestätige nun die bei RuheForst seit jeher angewandte Vorgehensweise. Die RuheForst-RegenbogenBiotope sind besonders gekennzeichnete RuheBiotope, wie bei RuheForst die einzelnen Grabstellen genannt werden. Auf vielen RuheForst-Anlagen gebe es dabei allerdings noch eine Besonderheit: Wenn in diesen außergewöhnlichen Bestattungswäldern der Frühling von den großflächigen weißen Teppichen der dort blühenden Buschwindröschen eingeläutet wird, dann kehren die Regenbogenkinder ein in den lebendigen Kreislauf des Waldes, dem Symbol für die Aussöhnung mit dem Werden und Vergehen des Lebens.